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Kaution

Kaution nicht zurueck? Ihre Rechte als Mieter

KlarMiet Redaktion28. Februar 20268 Min. Lesezeit

Gesetzliche Grundlagen der Mietkaution

Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit fuer moegliche Ansprueche aus dem Mietverhaeltnis. Nach § 551 BGB darf die Kaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermoegen auf einem speziellen Kautionskonto anzulegen — mit den ueblichen Zinsen. Diese Zinsen stehen dem Mieter zu.

Wann muss der Vermieter die Kaution zurueckzahlen?

Nach dem Ende des Mietverhaeltnisses hat der Vermieter eine angemessene Ueberlegungsfrist, um zu pruefen, ob berechtigte Ansprueche bestehen. Die Rechtsprechung sieht diese Frist bei drei bis maximal sechs Monaten. Fuer die Nebenkostenabrechnung darf er einen angemessenen Teilbetrag bis zur endgueltigen Abrechnung zurueckbehalten — in der Regel nicht mehr als drei bis vier Monatsbeitraege der Nebenkostenvorauszahlung.

Eine generelle Frist von zwoelf Monaten, wie manche Vermieter behaupten, ist nicht durch die Rechtsprechung gedeckt. Spaetestens nach sechs Monaten sollten Sie die Kaution einfordern.

Welche Abzuege sind zulaessig?

Der Vermieter darf die Kaution nur fuer berechtigte Forderungen einbehalten:

  • Mietrueckstaende: Offene Mietzahlungen aus dem laufenden Mietverhaeltnis
  • Schaeden ueber normale Abnutzung hinaus: Beschaedigungen, die ueber den vertragsmaessigen Gebrauch hinausgehen (z. B. Loecher in Tueren, beschaedigte Boeden)
  • Ausstehende Nebenkostennachzahlung: Nur wenn die Abrechnung noch aussteht und eine Nachzahlung wahrscheinlich ist
  • Nicht durchgefuehrte Schoenheitsreparaturen: Nur wenn die entsprechende Klausel im Mietvertrag wirksam ist

Diese Abzuege sind nicht zulaessig

Viele Vermieter ziehen Betraege ab, die rechtlich nicht haltbar sind:

  • Normale Abnutzung: Leichte Gebrauchsspuren an Waenden, abgelaufene Teppiche oder vergilbte Tapeten sind kein Grund fuer Abzuege.
  • Unwirksame Renovierungsklauseln: Enthält der Mietvertrag starre Fristenregelungen fuer Schoenheitsreparaturen, sind diese nach BGH-Rechtsprechung unwirksam.
  • Ueberzogene Reinigungskosten: Eine besenreine Uebergabe ist ausreichend. Professionelle Reinigungskosten duerfen nur bei erheblicher Verschmutzung abgezogen werden.
  • Pauschalabzuege ohne Nachweis: Jeder Abzug muss konkret begruendet und belegt werden.

So fordern Sie Ihre Kaution zurueck

Gehen Sie systematisch vor, um Ihre Kaution zurueckzuerhalten:

  • Schriftliche Aufforderung: Senden Sie ein Schreiben per Einschreiben mit einer Frist von 14 Tagen. Verweisen Sie auf die abgelaufene Ueberlegungsfrist und fordern Sie die Rueckzahlung der Kaution inklusive Zinsen.
  • Uebergabeprotokoll pruefen: Wenn bei der Wohnungsuebergabe keine Maengel festgestellt wurden, hat der Vermieter kaum Spielraum fuer Abzuege.
  • Mahnschreiben senden: Reagiert der Vermieter nicht, senden Sie ein zweites Schreiben mit der Ankuendigung rechtlicher Schritte.
  • Rechtsweg: Bleibt der Vermieter untaetig, koennen Sie die Kaution gerichtlich einklagen. Bei Betraegen bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zustaendig.

Verjaehrungsfrist beachten

Der Anspruch auf Rueckzahlung der Kaution verjaehrt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Warten Sie also nicht zu lange mit der Durchsetzung Ihrer Ansprueche.

Fazit: Lassen Sie sich nicht hinhalten

Viele Mieter warten Monate oder sogar Jahre auf die Rueckzahlung ihrer Kaution. Lassen Sie sich nicht hinhalten: Setzen Sie klare Fristen, dokumentieren Sie alles schriftlich und scheuen Sie nicht den Rechtsweg. KlarMiet kann Ihren Mietvertrag auf unwirksame Kautionsklauseln pruefen und Ihnen helfen, Ihre Ansprueche durchzusetzen.

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