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Tool 17

Heizkosten- Check

Wurde Ihre Heizkostenabrechnung korrekt aufgeteilt? Zwischen 50 und 70 % müssen nach Verbrauch abgerechnet werden.

HeizkostenV

%

Häufige Fragen

Wie müssen Heizkosten aufgeteilt werden?

Mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten müssen nach dem gemessenen Verbrauch abgerechnet werden, der Rest nach Fläche (§ 7 HeizkostenV).

Was kann ich tun, wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird?

Rechnet der Vermieter nicht verbrauchsabhängig ab, dürfen Sie Ihren Heizkostenanteil um 15 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).

Heizkostenabrechnung prüfen (HeizkostenV) | KlarMiet