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Heizkosten- Check
Wurde Ihre Heizkostenabrechnung korrekt aufgeteilt? Zwischen 50 und 70 % müssen nach Verbrauch abgerechnet werden.
HeizkostenV
Häufige Fragen
Wie müssen Heizkosten aufgeteilt werden?
Mindestens 50 % und höchstens 70 % der Heizkosten müssen nach dem gemessenen Verbrauch abgerechnet werden, der Rest nach Fläche (§ 7 HeizkostenV).
Was kann ich tun, wenn nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wird?
Rechnet der Vermieter nicht verbrauchsabhängig ab, dürfen Sie Ihren Heizkostenanteil um 15 % kürzen (§ 12 HeizkostenV).
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