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Untermiete- Checker
Dürfen Sie einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten? Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Erlaubnis und einen möglichen Untermietzuschlag.
§ 553 BGB
Häufige Fragen
Habe ich einen Anspruch auf Untervermietung?
Bei berechtigtem Interesse, das nach Vertragsschluss entstanden ist, haben Sie einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung (§ 553 Abs. 1 BGB).
Darf der Vermieter einen Zuschlag verlangen?
Ja. Der Vermieter kann die Erlaubnis von einem angemessenen Untermietzuschlag abhängig machen, wenn ihm die Überlassung sonst nicht zuzumuten ist (§ 553 Abs. 2 BGB).