Tool 09
Betriebskosten- Check
Welche Positionen Ihrer Nebenkostenabrechnung sind überhaupt umlagefähig? Prüfen Sie jede Position gegen den Katalog der Betriebskostenverordnung.
§ 2 BetrKV
Häufige Fragen
Welche Kosten darf der Vermieter umlegen?
Nur die in § 2 BetrKV abschließend aufgezählten 17 Kostenarten (z. B. Grundsteuer, Wasser, Heizung, Gartenpflege, Hauswart) dürfen auf Mieter umgelegt werden.
Sind Verwaltungs- und Reparaturkosten umlagefähig?
Nein. Verwaltungskosten, Instandhaltung/Reparaturen und Rücklagen sind ausdrücklich nicht umlagefähig und müssen aus der Abrechnung herausgerechnet werden.
Sind Kabelkosten noch umlagefähig?
Seit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs im Juli 2024 sind laufende Kabel-TV-Gebühren grundsätzlich nicht mehr umlagefähig. Solche Positionen markiert der Check als „umstritten".
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