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Tool 09

Betriebskosten- Check

Welche Positionen Ihrer Nebenkostenabrechnung sind überhaupt umlagefähig? Prüfen Sie jede Position gegen den Katalog der Betriebskostenverordnung.

§ 2 BetrKV

Häufige Fragen

Welche Kosten darf der Vermieter umlegen?

Nur die in § 2 BetrKV abschließend aufgezählten 17 Kostenarten (z. B. Grundsteuer, Wasser, Heizung, Gartenpflege, Hauswart) dürfen auf Mieter umgelegt werden.

Sind Verwaltungs- und Reparaturkosten umlagefähig?

Nein. Verwaltungskosten, Instandhaltung/Reparaturen und Rücklagen sind ausdrücklich nicht umlagefähig und müssen aus der Abrechnung herausgerechnet werden.

Sind Kabelkosten noch umlagefähig?

Seit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs im Juli 2024 sind laufende Kabel-TV-Gebühren grundsätzlich nicht mehr umlagefähig. Solche Positionen markiert der Check als „umstritten".

Betriebskosten-Check — was ist umlagefähig? | KlarMiet