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Modernisierungs- umlage
Nach einer Modernisierung darf der Vermieter 8 % der Kosten auf die Jahresmiete umlegen — begrenzt durch eine Kappungsgrenze.
§ 559 BGB
Häufige Fragen
Wie viel darf nach einer Modernisierung umgelegt werden?
Der Vermieter darf 8 % der auf Ihre Wohnung entfallenden Modernisierungskosten jährlich auf die Miete umlegen (§ 559 Abs. 1 BGB).
Gibt es eine Obergrenze?
Ja. Die Miete darf innerhalb von sechs Jahren um höchstens 3 €/m² steigen, bei Mieten unter 7 €/m² um höchstens 2 €/m² (§ 559 Abs. 3a BGB).
Werden ersparte Reparaturen abgezogen?
Ja. Der Instandhaltungsanteil (ersparte Reparaturkosten) ist vor Anwendung der 8 % abzuziehen (§ 559 Abs. 2 BGB).
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