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Tool 20

Kappungsgrenze- Rechner

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen — in angespannten Märkten nur 15 %. Prüfen Sie Ihre Mieterhöhung.

§ 558 Abs. 3 BGB

Häufige Fragen

Was ist die Kappungsgrenze?

Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine reduzierte Grenze von 15 %.

Gilt die Kappungsgrenze zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete?

Ja. Auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher liegt, begrenzt die Kappungsgrenze die zulässige Erhöhung innerhalb von drei Jahren.

Kappungsgrenze bei Mieterhöhung (§ 558 BGB) | KlarMiet