Tool 20
Kappungsgrenze- Rechner
Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen — in angespannten Märkten nur 15 %. Prüfen Sie Ihre Mieterhöhung.
§ 558 Abs. 3 BGB
Häufige Fragen
Was ist die Kappungsgrenze?
Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen (§ 558 Abs. 3 BGB). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt eine reduzierte Grenze von 15 %.
Gilt die Kappungsgrenze zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete?
Ja. Auch wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher liegt, begrenzt die Kappungsgrenze die zulässige Erhöhung innerhalb von drei Jahren.