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Mietpreisbremse-Check · § 556d BGB

Ist Ihre Miete zulässig?

Drei Schritte, ca. zwei Minuten. Sie sehen sofort die zulässige Höchstmiete und eine mögliche Rückforderung.

Wo liegt die Wohnung?

Die Adresse bestimmt, welcher Mietspiegel gilt und ob die Mietpreisbremse aktiv ist.

Häufige Fragen

Wann greift die Mietpreisbremse?

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Der Check prüft Ihre Miete gegen den lokalen Mietspiegel.

Für welche Wohnungen gilt die Mietpreisbremse nicht?

Ausgenommen sind Neubauten mit Erstbezug nach dem 1. Oktober 2014, umfassend modernisierte Wohnungen sowie Fälle, in denen der Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt hat (§ 556f BGB).

Wie hole ich zu viel gezahlte Miete zurück?

Sie rügen die überhöhte Miete schriftlich gegenüber dem Vermieter (§ 556g Abs. 2 BGB). Ab Zugang der Rüge können Sie die künftig zu viel gezahlten Beträge zurückverlangen. Der Check erstellt auf Wunsch ein Musterschreiben.

Mietpreisbremse-Check — Miete kostenlos prüfen | KlarMiet