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Tool 21

Kautionszinsen- Rechner

Ihre Mietkaution muss verzinst angelegt werden. Berechnen Sie, welche Zinsen über die Mietdauer aufgelaufen sind.

§ 551 Abs. 3 BGB

Jahre
%

Häufige Fragen

Muss die Mietkaution verzinst werden?

Ja. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Wann werden die Zinsen ausgezahlt?

Die aufgelaufenen Zinsen erhöhen die Kaution und werden zusammen mit ihr nach Mietende ausgezahlt.

Kautionszinsen berechnen (§ 551 BGB) | KlarMiet