Tool 21
Kautionszinsen- Rechner
Ihre Mietkaution muss verzinst angelegt werden. Berechnen Sie, welche Zinsen über die Mietdauer aufgelaufen sind.
§ 551 Abs. 3 BGB
Häufige Fragen
Muss die Mietkaution verzinst werden?
Ja. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Zinsen stehen dem Mieter zu.
Wann werden die Zinsen ausgezahlt?
Die aufgelaufenen Zinsen erhöhen die Kaution und werden zusammen mit ihr nach Mietende ausgezahlt.