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Mietrückstand- Check
Ab wann droht bei Mietschulden die fristlose Kündigung — und wie lässt sie sich noch abwenden?
§ 543 / § 569 BGB
Häufige Fragen
Ab welchem Rückstand droht die fristlose Kündigung?
Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Rückstand zwei Monatsmieten erreicht (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Kann ich die Kündigung noch abwenden?
Ja. Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn der gesamte Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage beglichen wird (Schonfristzahlung, § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) — höchstens einmal in zwei Jahren.
Heilt die Zahlung auch die ordentliche Kündigung?
Nein. Die Schonfristzahlung heilt nur die fristlose Kündigung. Eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung nach § 573 BGB bleibt nach bisheriger BGH-Rechtsprechung wirksam.
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