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Mietrückstand- Check

Ab wann droht bei Mietschulden die fristlose Kündigung — und wie lässt sie sich noch abwenden?

§ 543 / § 569 BGB

Häufige Fragen

Ab welchem Rückstand droht die fristlose Kündigung?

Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Rückstand zwei Monatsmieten erreicht (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Kann ich die Kündigung noch abwenden?

Ja. Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn der gesamte Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage beglichen wird (Schonfristzahlung, § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) — höchstens einmal in zwei Jahren.

Heilt die Zahlung auch die ordentliche Kündigung?

Nein. Die Schonfristzahlung heilt nur die fristlose Kündigung. Eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung nach § 573 BGB bleibt nach bisheriger BGH-Rechtsprechung wirksam.

Mietrückstand & Kündigung prüfen (§ 543 BGB) | KlarMiet