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Stadt-Akte · Frankfurt am Main
Nr. KM-STADT-FRA
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§S · Frankfurt am Main — Mietrecht

Mietpreisbremse in Frankfurt am Main1

Prüfen Sie Ihre Miete in Frankfurt am Main (Hessen) gegen den aktuellen Mietspiegel und die seit 2015 geltende Mietpreisbremse nach § 556d BGB. Bei einer stadtweiten Durchschnittsmiete von rund 18,5 €/m² lohnt sich der Blick besonders in gefragten Lagen wie Sachsenhausen und Bornheim. KI-gestützte Analyse in ~60 Sekunden — kostenlos, ohne Registrierung.

Prüfung beginnenGeprüft · Mietspiegel Frankfurt am Main

¹ Anwendung von § 556d BGB für Frankfurt am Main seit 2015. Grundlage: Qualifizierter Mietspiegel Frankfurt am Main.

Stadt-KennzahlenTab. 1
Ø Miete / m²
18.5 €
Mögl. Überzahlung
~355 €
Nebenkostenfehler
~190 €

Durchschnittswerte · Stand 2026

weiterlesen — Mietspiegel Frankfurt am MainMietpreisbremse: gilt seit 2015

Ortsübliche Vergleichsmieten
nach Baujahr

Die folgende Tabelle zeigt Orientierungswerte für den Mietspiegel von Frankfurt am Main im Bundesland Hessen, gestaffelt nach Baujahr der Wohnung. Altbauten der Baujahre 1919–1949 werden mit rund 14,20 €/m² geführt, neuere Wohnungen ab 2015 mit etwa 20,20 €/m²; die stadtweite Durchschnittsmiete liegt bei ca. 18,5 €/m². Wo die Mietpreisbremse greift, darf die Neuvermietungsmiete höchstens 10 % über diesen Vergleichswerten liegen.

BaujahrØ MietspiegelMax. Neuvertragsmiete
1919194914.20 €/m²15.62 €/m²
1950196413.60 €/m²14.96 €/m²
1965197714.80 €/m²16.28 €/m²
1978199015.90 €/m²17.49 €/m²
1991200217.00 €/m²18.70 €/m²
2003201418.50 €/m²20.35 €/m²
2015202620.20 €/m²22.22 €/m²

* Orientierungswerte. Die angezeigten €/m²-Beträge sind Näherungswerte und ersetzen nicht den amtlichen qualifizierten Mietspiegel von Frankfurt am Main. Tatsächliche Werte hängen von Ausstattung, Lage und Wohnungsgröße ab. Max. Neuvertragsmiete = Mietspiegel × 110 % (Mietpreisbremse).

Mietpreisbremse
gilt in Frankfurt am Main

Frankfurt am Main ist seit 2015 im Bundesland Hessen als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt seither für Neuvertragsmieten im gesamten Stadtgebiet — auch in gefragten Lagen wie Sachsenhausen, Bornheim und Westend.

Die Neuvermietungsmiete darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) liegen. Bei einer stadtweiten Durchschnittsmiete von rund 18,5 €/m² fällt dieser Spielraum je nach Baujahr und Lage spürbar ins Gewicht. Ausnahmen: Neubauten (Erstbezug nach Oktober 2014) und umfassend modernisierte Wohnungen.

Bei Verstoß können Sie den Vermieter schriftlich rügen und die ab Zugang der Rüge zu viel gezahlte Miete zurückfordern (Verjährung: 3 Jahre) — in Frankfurt am Main liegt die mögliche Überzahlung im Schnitt bei rund 355 € pro Monat. Eine qualifizierte Rüge ist seit 2019 nicht mehr erforderlich. Lassen Sie Ihren Anspruch von einem Anwalt prüfen.

Ø Mögliche monatliche Überzahlung

355 €

bei Mietpreisbremse-Verstoß

Jährliche Mehrkosten

4260 €

pro Jahr zu viel bezahlt

Ø Nebenkostenfehler

190 €

pro Jahresabrechnung

Mietpreisbremse

Aktiv

seit 2015

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Beliebte Stadtteile
in Frankfurt am Main

Mietpreise variieren in Frankfurt am Main stark nach Stadtteil und Baujahr — zu den gefragten Lagen zählen Sachsenhausen, Bornheim und Westend. Die stadtweite Durchschnittsmiete liegt bei rund 18,5 €/m². Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 in allen Stadtteilen von Frankfurt am Main.

01

Sachsenhausen

Frankfurt am Main

02

Bornheim

Frankfurt am Main

03

Westend

Frankfurt am Main

04

Nordend

Frankfurt am Main

05

Sachsenhausen-Nord

Frankfurt am Main

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Häufige Fragen zum
Mietrecht in Frankfurt am Main

Mietpreisbremse Frankfurt am Main: Miete prüfen | KlarMiet