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Stadt-Akte · Karlsruhe
Nr. KM-STADT-KAR
Seite 01 / 01
§S · Karlsruhe — Mietrecht

Mietpreisbremse in Karlsruhe1

Prüfen Sie Ihre Miete in Karlsruhe (Baden-Württemberg) gegen den aktuellen Mietspiegel und die seit 2015 geltende Mietpreisbremse nach § 556d BGB. Bei einer stadtweiten Durchschnittsmiete von rund 12,8 €/m² lohnt sich der Blick besonders in gefragten Lagen wie Innenstadt-West und Innenstadt-Ost. KI-gestützte Analyse in ~60 Sekunden — kostenlos, ohne Registrierung.

Prüfung beginnenGeprüft · Mietspiegel Karlsruhe

¹ Anwendung von § 556d BGB für Karlsruhe seit 2015. Grundlage: Qualifizierter Mietspiegel Karlsruhe.

Stadt-KennzahlenTab. 1
Ø Miete / m²
12.8 €
Mögl. Überzahlung
~178 €
Nebenkostenfehler
~135 €

Durchschnittswerte · Stand 2026

weiterlesen — Mietspiegel KarlsruheMietpreisbremse: gilt seit 2015

Ortsübliche Vergleichsmieten
nach Baujahr

Die folgende Tabelle zeigt Orientierungswerte für den Mietspiegel von Karlsruhe im Bundesland Baden-Württemberg, gestaffelt nach Baujahr der Wohnung. Altbauten der Baujahre 1919–1949 werden mit rund 9,80 €/m² geführt, neuere Wohnungen ab 2015 mit etwa 14,00 €/m²; die stadtweite Durchschnittsmiete liegt bei ca. 12,8 €/m². Wo die Mietpreisbremse greift, darf die Neuvermietungsmiete höchstens 10 % über diesen Vergleichswerten liegen.

BaujahrØ MietspiegelMax. Neuvertragsmiete
191919499.80 €/m²10.78 €/m²
195019649.40 €/m²10.34 €/m²
1965197710.20 €/m²11.22 €/m²
1978199011.00 €/m²12.10 €/m²
1991200211.90 €/m²13.09 €/m²
2003201412.80 €/m²14.08 €/m²
2015202614.00 €/m²15.40 €/m²

* Orientierungswerte. Die angezeigten €/m²-Beträge sind Näherungswerte und ersetzen nicht den amtlichen qualifizierten Mietspiegel von Karlsruhe. Tatsächliche Werte hängen von Ausstattung, Lage und Wohnungsgröße ab. Max. Neuvertragsmiete = Mietspiegel × 110 % (Mietpreisbremse).

Mietpreisbremse
gilt in Karlsruhe

Karlsruhe ist seit 2015 im Bundesland Baden-Württemberg als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt seither für Neuvertragsmieten im gesamten Stadtgebiet — auch in gefragten Lagen wie Innenstadt-West, Innenstadt-Ost und Südstadt.

Die Neuvermietungsmiete darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) liegen. Bei einer stadtweiten Durchschnittsmiete von rund 12,8 €/m² fällt dieser Spielraum je nach Baujahr und Lage spürbar ins Gewicht. Ausnahmen: Neubauten (Erstbezug nach Oktober 2014) und umfassend modernisierte Wohnungen.

Bei Verstoß können Sie den Vermieter schriftlich rügen und die ab Zugang der Rüge zu viel gezahlte Miete zurückfordern (Verjährung: 3 Jahre) — in Karlsruhe liegt die mögliche Überzahlung im Schnitt bei rund 178 € pro Monat. Eine qualifizierte Rüge ist seit 2019 nicht mehr erforderlich. Lassen Sie Ihren Anspruch von einem Anwalt prüfen.

Ø Mögliche monatliche Überzahlung

178 €

bei Mietpreisbremse-Verstoß

Jährliche Mehrkosten

2136 €

pro Jahr zu viel bezahlt

Ø Nebenkostenfehler

135 €

pro Jahresabrechnung

Mietpreisbremse

Aktiv

seit 2015

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Beliebte Stadtteile
in Karlsruhe

Mietpreise variieren in Karlsruhe stark nach Stadtteil und Baujahr — zu den gefragten Lagen zählen Innenstadt-West, Innenstadt-Ost und Südstadt. Die stadtweite Durchschnittsmiete liegt bei rund 12,8 €/m². Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 in allen Stadtteilen von Karlsruhe.

01

Innenstadt-West

Karlsruhe

02

Innenstadt-Ost

Karlsruhe

03

Südstadt

Karlsruhe

04

Durlach

Karlsruhe

05

Mühlburg

Karlsruhe

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Häufige Fragen zum
Mietrecht in Karlsruhe

Mietpreisbremse Karlsruhe: Miete prüfen | KlarMiet